Die Teilnahme an der Verlosung sowie die Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen:
§ 1 Gewinnspiel (J.P. Sauer & Sohn GmbH)
Die Verlosung der Sauer 404 Artemis in Standardausführung (ohne Glas, Montage oder weiteres Zubehör) findet am Sonntag, den 15. Oktober 2023, im Rahmen des Bundesjägerinnentag auf den „Internationalen Jagd- und Schützentagen“ auf dem Schloss Grünau statt. Die Verlosung („Verlosung“) wird von J.P. Sauer & Sohn, eine Marke der Blaser Group GmbH, Ziegelstadel 1, 88316 Isny im Allgäu (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt. Auslobender im Sinne von § 657 BGB ist allein der Veranstalter.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in einem der folgenden Länder haben („Teilnehmende“): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien. Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die Inhaber einer Erwerbserlaubnis zur Abgabe von Waffen und Munition sind. Eine Ausnahme bilden Personen, die nachweislich in Ausbildung zum Jagdschein sind. Die Aushändigung erfolgt erst nach dem Erwerb der Erlaubnis. An Teilnehmende unter 18 Jahren erfolgt keine Gewinnausschüttung.
(2) Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die Postkarte des Veranstalters.
(3) Hierfür folgt der Teilnehmende, den in der Verlosung beschriebenen Teilnahmebedingungen. Bei der Gewinnerermittlung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, wenn alle in der Beschreibung der Verlosung beschriebenen Teilnahmebedingungen erfüllt werden. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen. Hier gilt es zu beachten, dass das Double-Opt-In Verfahren zur Anwendung kommt und jeder Teilnehmer die ausdrückliche Anmeldung zum Newsletter bestätigen muss.
(4) Die Personenangaben jedes Teilnehmenden müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel sowie der Verlosung der Gewinne nach § 3 Absatz 2 (d) dieser Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmende wird ausschließlich auf der Messe „Internationale Jagd- und Schützentage, am Sonntag, den 15.10.2023 ab 16:00 Uhr auf der Bühne, Halle 4 über seinen Gewinn informiert. Der Teilnehmende muss zu diesem Zeitpunkt persönlich anwesend sein, um den Gewinn antreten zu können. Eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich.
(5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keiner weiteren Bestätigung des Gewinners durch Rückruf einer Premium-Dienste (0900)-, Massenverkehrsdienste (0137)-, Geteilte-Kosten-Dienste (0180)- oder ähnlicher Mehrwert-Rufnummern bedarf. Derartige Aufforderungen stammen nicht vom Veranstalter. Sollte der Teilnehmende daher eine Aufforderung über welche Art an Kommunikationsmitteln auch immer eine Aufforderung zum Rückruf für die Bestätigung des Gewinns erhalten, empfehlen wir daher dringend, diese Aufforderung zu ignorieren, da sie nach unseren Kenntnissen betrügerischen Zwecken dienen.
(6) Jeder Teilnehmende nimmt nur mit einer einzigen übermittelten Anmeldung am Gewinnspiel sowie an der Verlosung der Gewinne teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen („Mehrfachanmeldung“) zu verwenden. Eine Mehrfachanmeldung führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 Absatz 4 dieser Teilnahmebedingungen.
§ 3 Ausschluss aus dem Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter des Veranstalters, sowie alle weiteren an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels sowie der Verlosung beteiligten Personen und deren Familienmitglieder sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie von der Verlosung ausgeschlossen.
(2) Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Teilnehmende von der Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie von der Verlosung auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Berechtigte Gründe liegen insbesondere vor
- (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels sowie der Verlosung,
- (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere im Falle falscher Angaben in Bezug auf die Möglichkeit der Teilnahme an der Verlosung.
- (c) bei unlauterem Handeln oder
- (d) bei falschen oder irreführenden Angaben zur Person des/der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie der Verlosung.
(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende von dem Gewinnspiel sowie der Verlosung auszuschließen, soweit die aus den Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber anderen Teilnehmenden erforderlich erscheint.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende im Falle jeglicher Mehrfachanmeldung vom Gewinnspiel auszuschließen.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Bei der Verlosung des Veranstalters entscheidet das Los über den/die Gewinner/Gewinnerin wer den Gewinn der Verlosung erhält.
(2) Alle während der Dauer des Gewinnspiels Teilnehmenden, welche die unter § 2 (2) genannten Voraussetzungen erfüllen, nehmen an der Verlosung teil.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur am 15.10.2023 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr gültig.
(4) Die eigentliche Auslosung des Gewinns findet am 15.10.2023 ab 16:00 Uhr auf der Bühne in Halle 4, Schloss Grünau, statt.
(5) Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit Zugang der Gewinnbenachrichtigung.
(6) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb der Live Verlosung auf der Bühne, möglich ist.
(7) Der auf der Postkarte des Veranstalters im Rahmen des Gewinnspiels sowie der Verlosung des Gewinns visuell präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Farbe, Ausführung o.ä. bestehen. Der Veranstalter kann einen, dem als Gewinn präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand auswählen.
(8) Die Gewinne werden ausschließlich per Sauer Händler an den Gewinner geliefert. Eine Selbstabholung am Veranstaltungstag ist ausgeschlossen.
(9) Die Lieferungen gem. dem zuvor stehenden Absatz 8 erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der/die Gewinne/Gewinnerin selbst zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten, der Sitz des Veranstalters.
(10) Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner/der Gewinnerin in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Der Gewinn wird ausschließlich an den/die Gewinner/Gewinnerin persönlich übergeben.
(11) Die Gewinne werden nicht bar ausgezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonwaren, etc.). Der/die Gewinner/Gewinnerin erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Veranstalters in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Ein Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht in bar ausbezahlt.
(12) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.
(13) Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/die Gewinner/Gewinnerin selbst verantwortlich.
§ 5 Gewährleistung und Haftung / Beschwerden
(1) Der Gewinner muss offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Gewinns beim Veranstalter rügen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Fristversäumung bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr für offensichtliche Mängel.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerung oder Unterbrechung in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel und der Verlosung des Gewinns entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt bleiben die Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
(4) Ein Umtausch des erhaltenen Gewinns ist ausgeschlossen.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Verlosung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und der Verlosung des Gewinns nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wurde, behält sich der Veranstalter vor, Schadensersatz von diesem Teilnehmenden zu verlangen.
§ 7 Datenschutz
(1) Sämtliche personenbezogenen Daten des/der Teilnehmenden werden vom Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt.
(2) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des/der Teilnehmenden ausschließlich für die Dauer des Gewinnspiels und der Verlosung des Gewinns zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck an die gegebenenfalls zu beauftragenden Transportunternehmen. Ohne ausdrückliche Einwilligung des/der Teilnehmenden werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte benutzt oder gespeichert.
(3) Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der/die Gewinner/Gewinnerin mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
§ 8 Widerruf
Der/die Teilnehmende kann seine erklärte Teilnahme am Gewinnspiel jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Webseite www.sauer.de angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Teilnahme am Gewinnspiel werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Der/die Teilnehmende tritt damit von der Teilnahme am Gewinnspiel und der Verlosung des Gewinns zurück.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegen Facebook. Eine über Facebook zustande gekommene Teilnahme findet ausschließlich unter diesen Teilnahmebedingungen statt.
(2) Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegen Instagram. Eine über Instagram zustande gekommene Teilnahme findet ausschließlich unter diesen Teilnahmebedingungen statt.
§ 10 Sonstiges
(1) Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Verlosung des Gewinns sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Webseite www.sauer.de.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(3) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
(5) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.